Technik

Technische Normen, Rechte und Pflichten in der Elektrotechnik

Wir sind mit bestens geschulten Mitarbeitern immer up to date im Gesetzes- und Normungsdschungel. Unser Wissen beziehen wir aus regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen. Natürlich lassen wir auch unsere Kunden nicht im Dunkeln stehen, beraten diese immer wieder gerne und geben dieses professionelle Wissen gerne weiter.

Nachfolgend finden sie hier einen kleinen Einblick in die wichtigsten Punkte:

§3 ABS.1 ETG 1992 – Vermutlich der Für den Endbetreiber wichtigste Paragraph

Der §3.1 im ETG 1992 – Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik – sieht vor, dass elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instand zu halten und zu betreiben sind, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, sowie sonstiger Anlagen, gewährleistet ist.
Um dies sicherzustellen, ist gegebenenfalls bei Konstruktion und Herstellung elektrischer Betriebsmittel nicht nur auf den normalen Gebrauch sondern auch auf die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Benutzung Bedacht zu nehmen.

Was bedeutet das für Sie?

Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage – Eigentümer, Mieter, Pächter etc. – ist für diese verantwortlich.
Bei Nichtbeachtung, entstehen, abgesehen von der verwaltungsrechtlichen Seite, auch zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen.
Eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung greift immer dann, wenn ein zuordenbares Verschulden die Ursache für einen Elektrounfall oder elektrogezündeten Brand ist.
Als Folge des in Öo;sterreich vorherrschenden sträflichen Leichtsinns, widerrechtlich manipulierter, überlasteter, oder im Pfusch teilsanierter Anlagen und unkontrolliertem Wildwuchs, drohen Vermietern – nach Elektrounfällen oder elektrisch gezündeten Bränden – in Zukunft, vermehrt straf- und zivilrechtliche Konsequenzen (Versicherung, Schadenersatz).
Die Strafrahmen für fahrlässige Tötung durch Stromschlag, Herbeiführen einer Feuersbrunst durch elektrisch gezündeten Brand oder Gemeingefährdung reichen je nach Verschuldensgrad und Folgen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Gefängnis!
Zur rechtlichen Sicherheit und Absicherung vor risikobehafteten alten Elektroanlagen ist sowohl Vermietern, als auch Mietern ein Elektrobefund = E-Check durch einen Fachmann – zumindest vor jeder Neuvermietung – zu empfehlen!
Eine elektrische Anlage kann man nur dann ordentlich und sicher betreiben oder instand halten, wenn sie regelmäßig überprüft wird.

Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992

Gesetzliche Grundlage für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung einer elektrischen Anlage ist das Elektrotechnikgesetz 1992 (kurz ETG 1992). Das Bundesgesetzblatt Nr. 106/1993 über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik.

Elektrotechnikverordnung 2002 – ETV 2002

Wie das oben genannte Gesetz umzusetzen ist, wird in der Elektrotechnikverordnung 2002 (kurz ETV 2002) über Sicherheit, Normalisierung und Typisierung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, sowie sonstiger Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit geregelt.

Elektroschutzvorschriften 2012 – ESV 2012

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom.

“SNT – Vorschriften”

In dieser Verordnung werden auch die verbindlichen “SNT- Vorschriften”, die elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung dargelegt. Hier findet man auch die ÖNORMEN, die Normen internationaler Normungsorganisationen und Bestimmungen für die Elektrotechnik, welche vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für verbindlich erklärt wurden.